JG 52 – Das Besondere Dokument

Auf der folgenden Seite bilden wir eine Urkunde ab, welche militärhistorisch, aber auch juristisch gesehen, eine absolute Rarität ist !

USA – Kriegsgefangenenlager K 3 in Strakonitz/Tschechei am 14.5. 1945. – Ortszeit 10.45 Uhr.

Die internierte Belegschaft des Kriegsgefangenenlagers, bestehend aus den 52ern und Resteinheiten anderer Verbän-de der Luftwaffe und des Heeres sind zur Trauungszeremonie angetreten. Der Geschwadermarsch des JG 52 wird gespielt. Der Kommodore JG 52, Oberstleutnant Hermann Graf, hält eine Ansprache anlässlich der Vermählung von Ida und Rudi Trenkel und zur derzeitigen Lage.

 

v. L. sitzend im Vordergrund: Adolf Borchers, Ida Trenkel, Rudolf Trenkel, Erich Hartmann, stehend:  Hermann Graf, dahinter eine Offiziersabordnung der 52er. Im Hintergrund die 52er und andere Einheiten.( Nebenbei bemerkt hatten die 4 Jagdflieger Graf, Hartmann, Borchers und Trenkel zusammen mehr als 830 Luftsiege erreicht. )

v. L. sitzend im Vordergrund: Adolf Borchers, Ida Trenkel, Rudolf Trenkel, Erich Hartmann, stehend: Hermann Graf, dahinter eine Offiziersabordnung der 52er. Im Hintergrund die 52er und andere Einheiten.( Nebenbei bemerkt hatten die 4 Jagdflieger Graf, Hartmann, Borchers und Trenkel zusammen mehr als 830 Luftsiege erreicht. )

 

Adolf Borchers und Erich Hartmann, danach Hermann Graf als  ehemaliger Standesbeamter, ranghöchster Stabsoffizier und Kommodore des JG 52.

Wie ist nun die damalige nationale und internationale rechtliche Lage dieser Trauung bzw. der Urkunde zu beurteilen ?  Nach der Genfer Konverzion für Kriegsgefangene ist diese Trauung rechtens. Ebenfalls nach dem Status der damaligen Westalliierten/US-Lagerkommandant hat die Trauung ihre Gültigkeit. Wie aber ist der Status der wieder erstandenen Tschechei nach der deutschen Kapitulation vom 8. Mai 1945, im Bezug auf die Trauung zum 14. Mai 1945, zu bewerten?  Da wird es juristisch und völkerrechtlich doch sehr schwierig.

Wir möchten dies hier zur allgemeinen  Diskussion und Aus-wertung stellen! Vielleicht findet jemand von Euch im Bezug auf den damaligen rechtlichen Status der Tschechei die da-mals oder heutig geltende juristische Bewertung.

Sicher wäre es auch interessant, wie die heutigen zuständigen tschechischen Behörden/Standesamt diese Heiratsurkunde  bewerten  und einstufen würden.

Die Krönung in dieser Sache ist natürlich eine nachträgliche tschechische amtliche Beglaubigung  und  rechtliche Anerken-nung der damaligen Heiratsurkunde. Ein Versuch einer Antragstellung hierfür wäre das doch immer wert.

Die Traditionsgemeinschaft des JG 52  bewertet diese Urkun-de auch als damaligen symbolischen Aufruf  für die  Trenkels, die 52er und der anwesenden Wehrmachtsangehörigen zum Start in eine neu beginnende Friedenszeit und zum aktiven Wiederaufbau für die Heimat  und nicht zuletzt zur neuen Existenzsicherung einer jeden Familie, die den grausamen Krieg überlebt hat.

Als quasi Übergang  –  Vom Kriege zum Frieden

Hochzeitsurkunde

Hochzeitsurkunde

Geschwader-Marsch
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