2009
27.09

Impressum

Anschrift der Geschäftsstelle:

Traditionsgemeinschaft Jagdgeschwader 52 e. V.
z. Hd. v.  M.H.H Wägenbaur
Jagdgeschwader52 – Str. 1
Zum Egg
D – 78250 Talheim
Telefon: 07736 – 924 99 55    Fax: 07736 – 924 99 66
e-mail: jagdgeschwader52@t-online.de

Inhalte von : M.H.H. Wägenbaur; Norbert Beyerlein; Bernd Barbas; Robert Emmert;
                               Ernst Obermaier; Doninik Knoll; Karl Weigel; Peter Hallor; Claas Sundin;
                               Christer Bergström; Heinz Nickel/Medien Verlag; Peter Cronauer und Rene Thiel

Technische Umsetzung: Webmaster ab 28.08.2010: Dominik Knoll

Hauptaufgaben der Traditionsgemeinschaft des Jagdgeschwaders 52 e.V.: Die Traditionen der Fliegerkameradschaften auch der internationalen, mit der des ehemaligen JG 52 zu erhalten und zu pflegen. Die Chronik des Geschwaders  nachzubearbeiten ein Archiv für Dokumente und Fotos herzustellen. In den Bereichen Flugzeugtechnik, – Messerschmitt Bf 109,  Techn. Flugzeugausrüstungen,  Piloten- Ausrüstungen und Sonderbekleidungen, Uniform- und Ordenskunde, zur militärhistorischen, kulturellen, kunstgeschichtlichen, wissenschaftlichen Lehre und Forschung, für staatsbürgerliche Aufklärung und Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens zu sichern und zu erhalten.

Die Traditionsgemeinschaft des ehem. JG 52 wurde Ende der 50iger bzw. Anfang der 60iger Jahre von allen Überlebenden ehemaligen Angehörigen des JG 52 gegründet. Zuerst war die Gemeinschaft ohne eingetragene Rechtsform. Auf Grund besonderer Vorkommnisse ( Traditionsraum Büchel ) wurde 1998  die Traditionsgemeinschaft Jagdgeschwader 52 e. V. ( eingetragener Verein ) gegründet.

Prinzipiell ist die Mitgliedschaft im Verein offen für jede Person. Da eine Mitgliedschaft zur Teilnahme an allen Veranstaltungen berechtigt, darunter auch das Jahestreffen, sehen wir uns aus räumlichen Gründen allerdings genötigt die Anzahl der Mitglieder zu begrenzen. Eine Mitgliedschaft in der Traditions-gemeinschaft kostet z.Zt. 40.– Euro. Wer Interesse an der Mitgliedschaft hat, wendet sich bitte an den Webmaster oder die Geschäftsstelle.  Zur Zeit umfaßt die Traditionsgemeinschaft in etwa 222 Mitglieder.

Leistungen die in der Mitgliedschaft inbegriffen sind, sind u.a. die Teilnahme am Jahrestreffen und der Erhalt des Rundschreibens der Traditionsgemeinschaft (ca. 2 x im Jahr). Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme am Jahrestreffen haben, kontaktieren Sie bitte den Vorsitzenden oder den Webmaster. Unangemeldete und nicht erwünschte Gäste werden von uns unter Ausübung des Hausrechtes ieventuell des Veranstaltungsortes verwiesen!

Das JG 52 - Museum der Traditionsgemeinschaft ist zum großteil in privaten Räumen untergebracht. Besichtigung ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vorsitzenden der Traditionsgemeinschaft möglich. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle (Adresse siehe oben) der Traditionsgemeinschaft.
Die großen Exponate des ehemaligen JG52, sind im Technikmuseum Sinsheim-Speyer.
Zug um Zug, werden alle unsere Exponate, letztendlich ihren endgültigen Platz im Technikmuseum Speyer finden.

Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind alle ehemaligen Angehörigen des Jagdgeschwaders 52 auf Lebenszeit. Diese Ehrenmitgliedschaft kann nicht vom Förderverein aufgehoben werden.
Die Ehrenmitgliedschaft endet mit dem Tode des Ehrenmitgliedes. Die Ehrenmit-gliedschaft ist beitragsfrei auf Lebenszeit. Direkte Angehörige von 52 – gern können nach deren Ableben, die Ehrenmitgliedschaft übernehmen.  Traditions-Patenschaften können/sollten vorrangig von Familienmitgliedern übernommen werden. Ist von Seiten der Familie kein Interesse mehr vorhanden, können diese Patenschaften auch von aktiven Mitgliedern des Fördervereins übernommen werden.

Vorstand
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2.  Vorsitzenden.
Der Vorstand wird auf die Dauer von 4 Jahren gewählt.
Der erweiterte Vorstand besteht aus:

    Dem 1. Vorstand, dem 2. Vorstand und dem 3. Vorstand
    M.H.H. Wägenbaur, Armin Schrott und Manfred Zaum;
    dem Schatzmeister/Kassenwart: Armin Schrott &
    Referenten für Mitgiederbetreuung und JG 52 Memorablia;
    dem Webmaster & Schriftführer: Dominik Knoll;
    dem Kassenprüfer: Albert Rimmele;
    dem 1. Historiker des JG 52: Bernd Barbas;
    dem 2. Historiker des JG 52: Peter Cronauer;
    dem Geschwaderfotografen und Feuerwerker: Karl Weigel
    dem Vorstandssprecher: Rainer Keilbach.
    Ehrenvorstand Der Ehrenvorstand besteht ausschließlich nur aus Ehrenmitgliedern. Zu Ehrenmitgliedern können auch Mitglieder nach besonders wertvoller und verdienstvoller Mitarbeit im Verein, vom Vorstand auf Vorschlag vom Ehrenvorstand ernannt werden. Der Ehrenvorstand setzt sich derzeit aus folgenden und Ehrenmitgliedern zusammen:Frau Helga Graf,  Walter Wolfum, Mannfred Leisebein, Senator  Prof. Dr.  Artur Fischer und Johannes Broschwitz.  Weitere Mitglieder des Ehrenvorstandes danach, können nur vom Ehrenvorstand  oder Vorstand vorgeschlagen werden. Ernennung erfolgt dann durch den Vorstand.  Der Ehrenvorstand gibt auch mit  die Vorgaben für den Förderverein an, die Vorgaben  sind mit bindend für die Mitglieder und den Vorstand.  Die Satzung ist errichtet am 01.11.1988 und am 22.11.1998 in  78224 Singen von der Gründungsversammlung beschlossen worden.

Die Abbildungen auf unserer Webseite sind Eigentum der Traditionsgemeinschaft des ehemaligen Jagdgeschwaders 52 und der im Impressum benannten Personen und dürfen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auch eine entsprechende Bildnachbearbeitung entbindet nicht von der Verpflichtung, vorab eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Solange sich die Besucher und Nutzer unserer Webseite sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie auf unseren Webseiten und den darin gezeigten Fotos, Dokumenten, Berichten und abgebildeten Gegenständen, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffend und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken, nach schriftlicher Bestätigung mit uns, für sich kopieren beziehungsweise nutzen dürfen.

Diese sind nach § 86 und 86 a StGB zur:
Staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der militärhistorischen,der militärtechnischen, der uniform- und ordenskundlichen Forschung dienen.
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