Veranstaltungen

2010
21.06

Das JG 52 Treffen in Altenstein im Jahre 2002

Auszug aus dem Nachrichtenblatt 05: 25 Jahre Altenstein Wenn Engel reisen, lacht der Himmel“, lautet eine alte „meteorologische“ Weisheit und so war es denn auch vom 13. – 15. September 2002, als sich die Angehörigen des JG 52 mit ihren Copilotinnen, Freundinnen und Freunden traditionell in Altenstein trafen. An die 80 Alte und erfreulicherweise viele [...]

2010
21.06

Geschwadertreffen des JG 52 in Altenstein 07.-09.09.2001

Wie nun schon seit fast einem  Vierteljahrhundert, trafen sich auch dieses Jahr die ehemaligen Angehörigen des JG 52 mit ihren Frauen, Freunden und erfreulicherweise vielen jungen Leuten in Altenstein und die Anzahl der Teilnehmer gibt zu der berechtigten Hoffnung Anlass, dass auch bei einem immerhin sich abzeichnenden Generationenwechsel dieser Kreis bestehen bleiben wird. Besonders freuten [...]

2010
21.06

JG 52 Treffen in Altenstein 2000

Bereits seit 1977 treffen sich die ehemaligen Angehörigen des JG 52 mit ihren Copilotinnen und Freunden im fränkischen Altenstein, so auch vom 08. bis 10.September 2000. Schon beinahe gewohnheitsmäßig strahlte eine spätsommerliche Sonne vom blauen Himmel, als im Laufe des Freitags die Massen eintrudelten. Massen ist wörtlich zu nehmen: die an sich schon hohe Teilnehmerzahl [...]

Die Abbildungen auf unserer Webseite sind Eigentum der Traditionsgemeinschaft des ehemaligen Jagdgeschwaders 52 und der im Impressum benannten Personen und dürfen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auch eine entsprechende Bildnachbearbeitung entbindet nicht von der Verpflichtung, vorab eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Solange sich die Besucher und Nutzer unserer Webseite sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie auf unseren Webseiten und den darin gezeigten Fotos, Dokumenten, Berichten und abgebildeten Gegenständen, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffend und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken, nach schriftlicher Bestätigung mit uns, für sich kopieren beziehungsweise nutzen dürfen.

Diese sind nach § 86 und 86 a StGB zur:
Staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der militärhistorischen,der militärtechnischen, der uniform- und ordenskundlichen Forschung dienen.
» Akzeptieren und Meldung schliessen